KERRES Catering GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grundsätzliches
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Partyservice-, Catering-, Verleihaufträge und Fleischbestellungen der Firma KERRES Catering GmbH, auch für telefonisch, mündlich, mit FAX oder mit E-Mail erteilte. Unsere Angebote sind freibleibend. Kaufabschlüsse und sonstige abweichende Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unseres Verkaufspersonals, werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Lieferungen erfolgen nur zu den nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Bedingungen des Kunden werden damit ungültig.
Beanstandungen
Mängel an Speisen, Getränken, Mobiliar oder Dienstleistungen, insbesondere solche, von denen der Kunde annimmt, dass diese unmittelbar zu beheben sind, sind unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden. Eventuelle Preisnachlässe können nur gewährt werden, wenn die beanstandeten Leistungen trotz sofortiger und rechzeitiger Reklamation von der Geschäftsleitung nicht verbessert werden konnte. Verspätete Beanstandungen können nicht akzeptiert werden. Der Besteller hat die Ware mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein zu machen oder der Lieferer ist telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Preisnachlässe können wir nur zugestehen, wenn die beanstandete Leistung trotz rechtzeitiger Reklamation nicht verbessert werden konnte.
Lieferung / Abholung
KERRES Catering GmbH, Monnetstr. 16, 52146 Würselen.
Die Abholung bzw. Lieferung erfolgt zu einem vereinbarten Termin.
Für den Transport berechnen wir Transportpauschalen: mindestens 10,00 Euro / Tour.
Die Transportkosten beinhalten die Lieferung bis zur Bordsteinkante.
Auf- und Abbauten sowie Einsammeln unserer Gegenstände übernehmen wir gerne für Sie gegen einen Aufpreis von 24,50 Euro/h.
Lieferbedingungen in der Hauptsaison vom 01.04 -31.12
Bestellungen an den Wochenenden mit 10 – 25 Personen können aus logistischen Gründen nur bei uns in der Filiale abgeholt werden. Diese können warm oder als “Kaltstarter” abgeholt werden.
Rechnung / Zahlungsweise
Ist es zu einer Vereinbarung (Auftrag) gekommen, ist der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, ungeachtet dessen, ob er die Artikel benötigt oder gebraucht hat. Bei Aufträgen über 150,– € sind 50% des Auftragswertes bis 14 Tage vor der Auslieferung, zur Zahlung fällig. Sollte der vereinbarte Anzahlungsbetrag nicht fristgerecht eingehen können wir vom Auftrag zurücktreten. In diesem Falle machen wir Schadensersatzansprüche von 80% des Gesamtauftragswertes gelten. Der Rechnungsbetrag wird nach der Veranstaltung/ Lieferung in Rechnung gestellt, welche innerhalb von 14 Tagen netto bezahlt werden muss.
Stornierung
Sollten die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, ab Auftragserteilung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsdatum storniert werden, behalten wir uns vor, eine Gebühr in Höhe von 10% der vereinbarten Leistungen zu berechnen. Im Falle von späteren Stornierungen bzw. für den Fall, dass ein Vertrag nicht wirksam zustande kommt, berechnen wir:
- bis 14 Tage vor Veranstaltung 25%
- bis 5 Tage vor Veranstaltung 50%
- bis 1 Tage vor Veranstaltung 75%
- danach 100% der vereinbarten Vergütung
Bei Veranstaltungen in einer unserer eigenen Eventlocations wird die Reservierungs-Anzahlung als zusätzliche Stornierungsgebühr erhoben und nicht zurückgezahlt.
Fremdleistungen, wie DJ, Technik, Zelte usw. können nur nach den AGBs der Vertragsfirmen storniert werden.
Die oben genannten Beträge übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden auf Seiten der KERRES Catering GmbH nicht. Dem Vertragspartner bleibt es jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden tatsächlich nicht entstanden ist bzw. ein solcher wesentlich geringer ausfällt, als die ihm letztlich in Rechnung gestellte Stornierungsgebühr.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aachen – soweit rechtlich möglich.
Partyservice / Catering
Preise
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Lieferkosten, je nach Auftragsvolumen und Entfernung können die Lieferkosten variieren. Unser Service umfasst die Erstellung der Speisen, deren Transport bis zur Übergabe an den Besteller.
Die Preise sind Abholpreise und gelten pro Person oder pro Stück.
Sollte sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungsdatum eine grundsätzliche Abweichung der Kalkulation vorausschauend von mindestens 10% ergeben, so ist der Auftragsnehmer berechtigt eine Anpassung des Gesamtbetrages der Auftragsbestätigung in der Höhe durchzuführen, die nachweislich aufgrund kalkulatorischer Veränderungen vorhanden sein wird. Sollte der Auftraggeber eine solche Preisanpassung nicht akzeptieren wollen, so ist der Auftragsnehmer berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Die Ankündigung einer Preisanpassung muss spätestens bis vier Wochen vor Leistungserfüllung mitgeteilt und auftraggeberseitig akzeptiert sein.
Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert unter der Woche bei Firmen liegt bei 100,- € und 10 PAX, bei Privatpersonen unter der Woche 200,- € und 20 PAX. Firmenaufträge unter 10 Pax sowie bei Privataufträgen unter 20 Pax können leider nicht angenommen werden. Kinder Kommunion & Konfirmationen, Firmungen sind ab 15 PAX möglich.
An Sonn- und Feiertagen liegt der Mindestbestellwert ab 500,- € für die reine Speisenbestellung.
Personenanzahl
Der Kunde ist verpflichtet die Anzahl der Teilnehmer spätestens 10 Tage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, garantierten Anzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
Lieferung und Abholung
Lieferung von Speisen erfolgt in Kühlfahrzeugen und wird durch fachlich geschultes Personal durchgeführt. Die mit uns vereinbarten Lieferzeiten versuchen wir in jedem Fall einzuhalten. Für eventuelle Abweichungen durch äußere Umstände (Unfall, Pannen bzw. Witterungsverhältnisse) können wir nicht haftbar gemacht werden, ebenso übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Abholungen werden stets am Hauptstandort der Firma KERRES Catering GmbH, Monnetstr. 16, 52146 Würselen zu einem vereinbarten Termin durchgeführt.
Ausstattung und Zubehör
Mit Übernahme der Ausstattungsgegenstände durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung und Verschlechterung, einschließlich Haftung gegenüber Dritter, auf den Kunden über. Nicht zurückgeliefertes, beschädigtes oder in Verlust geratenes Leihgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
Rückgabe und Leergutabholung
Bei reinen Speisenlieferungen erfolgt die Rückgabe des gereinigten Leerguts durch den Kunden binnen vier Tage. Sollte dies nicht möglich oder anders vereinbart sein, so berechnen wir Ihnen die daraus entstehenden Fahrt- und Reinigungskosten.
Reinigung
Die Ausstattungsgegenstände sind, wenn nicht anders vereinbart, gereinigt zurückzugeben. Gegen einen Aufwandentschädigung können die Sachen auch dreckig zurückgegeben werden.
Verleih
Mietpreise
Die Preise sind Abholpreise und gelten pro Stück / pro Mieteinheit und setzen eine ordnungsgemäße Rückgabe voraus.
Mietdauer
Die Mietgegenstände werden nur für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Normalerweise beträgt die Mietdauer 3 Tage, am Wochenende (außer es wurde schriftlich eine andere Zeit vereinbart) 4 Tage. Gibt der Kunde diese nicht termingerecht zurück, wird pro Tag eine zusätzliche Mietgebühr von 15 % der Gesamtsumme erhoben.
Reinigung
Die Mietgegenstände müssen vom Mieter gereinigt zurückgegeben werden, für nicht gereinigtes Geschirr und Besteck sowie für stark verschmutzte Ausstattungsgegenstände, werden 50% des Leihpreises in Rechnung gestellt. In einigen Artikeln (Tischwäsche etc.) ist die Reinigung bereits enthalten, Infos erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nach der Rückgabe wird die Ware durch unsere Mitarbeiter in unseren Betriebsräumen kontrolliert und auf Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüft. Veränderungen und Mindermengen, die während der Mietdauer entstanden sind, werden von uns als Schadenersatz geltend gemacht. Fehlmengen, Bruch und Beschädigung, auch an Transport- und Verpackungsbehältern, gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises zu leisten.
Versicherung
Das Mietgut ist nicht versichert. Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Zeiten des Auf- und Abbaues sowie des Transportes zu versichern.
Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen sowie das selbst abgeholte Mietgut, erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Eine Weiterveräußerung der Mietgegenstände ist nicht gestattet.
Haftung und Schadenersatz
Für eventuelle Lieferverzögerungen durch äußere Umstände (Unfall, Pannen bzw. Witterungsverhältnisse), kann der Mieter keinen Schadenersatz geltend machen. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder sorglosen Umgang mit den Mietgegenständen entstanden sind sowie für Verlust und Diebstahl. Der Mieter haftet für das Mietmaterial zum Neubeschaffungswert, ungeachtet, ob ihn die Schuld trifft oder nicht. Der Neubeschaffungswert unserer Materialien kann jederzeit bei uns angefragt werden.
Zeltverleih
Preise
Alle genannten Zeltpreise verstehen sich inkl. Transport, Auf- und Abbau. Anteilige Aufwandentschädigung nur bei erschwerter Anfahrt oder Aufbau. Unsere Zeltpreise verstehen sich inkl. Transport und Montage, unter der Voraussetzung, dass keine erschwerten Bedingungen einen reibungslosen Aufbau verzögern, z.B. keine Zufahrt zum Gelände, so dass die Zeltteile von Hand weitertransportiert werden müssen oder unebenes Gelände.
Allgemeines
Das Zubereiten von warmen Speisen (z.B.: Grillen) sowie das Bekleben der Zeltplanen ist nicht erlaubt. Evtl. Schäden durch Fahrspuren unserer LKWs oder Erdnägel zur Zeltbefestigung übernimmt der Mieter.
Bauabnahme
Für Festzelte über 72 m² ist eine Bauabnahme erforderlich. Die Abnahme hat der Kunde auf seine Kosten zu besorgen. Der Auftragnehmer oder dessen Leistungserbringer stellt Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird vom Auftragnehmer nur dann besorgt, wenn dies gesondert vereinbart ist. Der Kunde hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen. Pro 100 m² sind Feuerlöscher mit ca. 12 kg Füllinhalt erforderlich.
Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet, vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von 80 cm zu befestigen. Der Kunde hat den Auftragnehmer auf evtl. bestehende Leitungen etc. hinzuweisen.
Sturm- und Unwettergefahr
Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, so dass die Temperatur von 12° C nicht unterschritten wird. Zelte sind in der Regel statisch ohne Schneelast berechnet.
Obhutspflicht
Der Mieter hat das Zelt so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Zeltes oder einen ihrer Beauftragten erfolgt ist. Die Obhutspflicht des Mieters endet mit der Übergabe des Mietgutes am jeweiligen Lager des Vermieters.
Alle Preise gelten zzgl. der geltenden MwSt!